INITIATIVE TIERSCHUTZ-

                TIERE IN NOT e.V.

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Die Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück, sie werden durch die selben Gemütsbewegungen betroffen wie wir.

(Charles Darwin 1809 - 1882 engl. Biologe

 

Tierfreunde und Tierquäler

Es gibt viele Tierfreunde in Deutschland. Wir gehören zu den tierfreundlichsten Ländern - so sagt man. Und schenkt man den Politikern Glauben,haben wir auch das beste Tierschutzgesetz der Welt.

Kenner der Materie sprechen dagegen von einem “Tiernutzgesetz”, das in der Praxis kein Tier vor Misshandlung schützt. Denn der Begriff “Tierschutzgesetz” täuscht darüber hinweg, dass es leider eher ein Hauptanliegen des Gesetzes ist, gnadenlos die Ausbeutung von Tieren zu regulieren und damit zu legalisieren - statt zu schützen.

Sei es bei offiziellen Umfragen zum Welttierschutztag oder in privaten Gesprächen, immer wieder bekunden breite Teile der Bevölkerung, wie tierlieb man doch sei. Es gehört heutzutage zum guten Ton, sich demonstrativ zum Umwelt- und Tierschutz zu bekennen und ein Herz für Tiere zu zeigen.

Doch wie tierfreundlich sind wir im Alltagsleben, wie sieht es wirklich aus? So bezeichnet sich ein Tierexperimentator - tagsüber beschäftigt ätzende Flüssigkeiten in Kaninchenaugen zu träufeln - abends bei einem Fernsehinterview, während er liebevoll seinen schwanzwedelnden Hund streichelt, als Tierfreund. Auch der Betreiber einer Hühnerlegebatterie, dessen quälerisch gehaltene Tiere nach richterlicher Entscheidung “KZ - Hühner” genannt werden dürfen, sieht sich als Tierfreund und schämt sich nicht zu versuchen diese widerliche Tierschinderei mit perfiden Ausreden zu verteidigen. Züchter aller möglichen Rassen, die stolz oft zusätzlich Krüppel - Qualzuchten “ kreieren, wie auch professionelle Tierhändler und Geschäftemacher und, und.........., sie alle geistern als “Tierfreunde” durch die Statistiken”. Katzen werden wider besseren Wissens oft auch von Tierfreunden aus Geiz nicht kastriert, trotz Katzenschwemme und großem Elend der Tiere, der Hund hängt lebenslang an der Kette oder kommt kaum aus dem Zwinger. Meist aus Unkenntnis der tierischen Bedürfnisse, Gleichgültigkeit oder sträflicher Dummheit vegetieren Tiere so vor sich hin.

“Du bist was du isst”

Nichts wird die Gesundheit der Menschen und die Chance auf ein Überleben auf der Erde so steigern wie der Schritt zur vegetarischen Ernährung. Erstaunliche Worte zu einer Zeit (Albert Einstein vor Jahrzehnten) in der man noch nicht so viel über die Zusammenhänge und Auswirkungen der Ernährung auf Gesundheit, Umwelt, Klima, Welthunger, Tier- und Menschenrechte wußte.

Da uns diese Worte aus dem Herzen sprechen, möchten wir mit der uns vorliegenden Broschüre Vegan von Dr. Ernst Walter Henrich, im Internet unter www.pro-vegan.de .info nachzulesen, alle diejenigen ansprechen, die Interesse haben sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, oder aus Überzeugung einfach schon so leben.

Die Broschüre ist kostenlos über den Verein erhältlich, ein kurzer Anruf genügt, wir senden sie gern zu, Telefon: 03475/6678429 oder 0172/3609534

Auf der Basis dieses Gedankengutes arbeiten wir freundschaftlich mit vielen Tierfreunden zusammen, ein sehr guter Kontakt besteht mit dem Tierschutz Halle e.V. sowie dem Tierheim Herzberg/Torgau und unzähligen privaten Tierfreunden und Freundinnen, welche bereit sind ein Tier in Pflege zu nehmen und eine hervorragende Arbeit leisten.

Ein unentbehrlicher “Helfer” ist seit vielen Jahren die Tierpension von Frau Kupfer (Tierheilpraktikerin), welche nicht nur in der Urlaubszeit eine angesagte Adresse ist, zu erreichen unter: 034783/90317.

Wir haben die Möglichkeit alle Tiere in Not, welche in unserer Obhut sind, tierärztlich sorgfältig betreuen zu lassen, zu diesem Zweck arbeiten wir mit Tierärzten in Hettstedt, Eisleben, Querfurt, sowie Wittenberg und Chemnitz.

Für Tierfreunde und solche, die es werden wollen empfehlen wir folgende Lektüre:

Helmut F.Kaplan: Leichenschmaus ISBN 3- 499- 19513- 5

Manfred Karremann: Sie haben uns behandelt wie Tiere ISBN 3-9804617-4-2

Hans Ulrich Grimm: Aus Teufels Topf ISBN 3-426-77541-7

Hermann Focke: Tierschutz in Deutschland - Etikettenschwindel ISBN 978-3-939430-93-3 .

Aktuelle Informationen:

Als Tierschutzverein sehen wir uns fast täglich konfrontiert, in der Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen, betreffend des heiklen Themas Fundtiere.

In Zeiten knapper Kassen suchen die Städte und Gemeinden nach jeder erdenklichen Möglichkeit, Geld einzusparen.

Durch eine besonders eigenwillige Auslegung des Fundtierbegriffes wird versucht, insbesondere Katzen nicht mehr als Fundtiere zu werten. Die Kostenerstattung für entlaufene Katzen wird häufig mit der Bemerkung abgelehnt, es gäbe gar keine entlaufenen Katzen, sondern nur Katzen mit Freilauf, die nicht verloren seien, oder ausgesetzte Tiere, an denen das Eigentum aufgegeben worden sei oder wildlebende Katzen, die als herrenlose Tiere keinen Eigentümer hätten. Diese Argumentation ist allerdings wenig schlüssig, sie widerspricht sowohl der allgemeinen Praxis als auch den bestehenden landesrechtlichen Regelungen zum Vollzug des Fundrechtes. Da die Unterscheidung zwischen Fund- und herrenlosen Tieren bis auf wenige Ausnahmen schwierig ist, hat sich in der Praxis die Vorgehensweise heraus gebildet, dass im Zweifelsfall bis zum Nachweis des Gegenteils von einem Fundtier auszugehen ist. So ersetzen auf der Basis landesrechtlicher Richtlinien die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen aufgrund der vorgenannten Vermutungsklausel den Tierheimen Unterbringungskosten für Fundtiere bis 28 Tage. Erst, wenn sich in diesen vier Wochen kein Eigentümer gemeldet hat, wird von einem herrenlosen Tier ausgegangen, weil der Eigentümer nach dieser Zeit nicht mehr damit rechnen kann, dass er sein Tier zurück erhält. Zunächst wird immer vermutet, dass es sich um ein Fundtier handelt. Der Tierschutzverein muß das nicht nachweisen.

Die Kommunen gehen immer mehr dazu über, anhand von Spekulationen hinsichtlich des Fundortes und des äußerlichen Zustandes der betreffenden Katzen darauf zu schließen, dass es sich um herrenlose Tiere handelt. Folgende praktische Gesichtspunkte lassen die Kommunen dabei völlig außer acht:

Tatsächlich wild lebende Katzen sind so menschenscheu, dass sie üblicherweise den Findern nicht zulaufen und sich auch nur unter erschwerten Bedingungen (z.B. zur Kastration) einfangen lassen. Allein aufgrund des Aussehens und des gesundheitlichen Zustandes kann somit darauf geschlossen werden, dass es sich zwingend um eine wild lebende Katze handelt. Seltene Katzen oder Rassekatzen werden von ihren Besitzern in der Regel nicht als Freigänger gehalten und können daher seltener verloren gehen. Abgesehen davon dürfte sich der Besitzer eines solchen Tieres schon wegen dessen Zuchtwert umgehend bei den Tierheimen melden, weshalb diesbezüglich kaum Unterbringungskosten anfallen werden. Es ist nicht Intention des Gesetzgebers, den Fundtierbegriff auf diese Weise einzugrenzen. Ignoriert wird von den Kommunen auch, dass es für die Frage, ob Fund- oder herrenloses Tier, eines Nachweises bedarf. Bloße Spekulationen, wie sie jetzt von den Städten und Gemeinden vorgenommen werden, reichen hierfür nicht aus.

Darüber hinaus weist die aktuelle Kommentierung zum Fundrecht (Kluge-Tierschutzgesetz 1. Auflage 2002) explizit darauf hin, dass ausgesetzte Haustiere besonders schutzbedürftig sind. Unter dem Aspekt der öffentlichen Fürsorge und mit Blick auf den verfassungsrechtlich normierten Tierschutz gebiete es die Rechtssicherheit, dass für diese Tiere die Fundrechtsregeln des BGB analog anzuwenden sind, was eine Kostenerstattungspflicht der Gemeinde begründet.

(Quellenangaben: Deutscher Tierschutzbund “Katzen und Fundtierrecht”)

Leider ist die Tendenz der letzten Jahre eine Solche, dass wenn an den Wochenenden verletzte Tiere aufgefunden werden, die Aufnahme von den meisten Tierheimen verweigert wird, sofern nicht eine Übernahme der Kosten durch das Ordnungsamt gewährleistet ist. Man verweist “Großzügig” an den Tierschutz, dieser soll für alle Auslagen aufkommen und natürlich das Tier auch mitnehmen. Spätestens hier muß der Bürger darauf hingewiesen werden, dass in den überwiegenden Fällen eine große Lücke zwischen der Definition Tierschutzverein und Tierheim klafft, viele Tierheime müssen “kosteneffektiv” arbeiten, ehrenamtlich tätige Tierschutzkollegen finden immer meine Lösung zugunsten des leidenden Tieres, hierbei sind in Sachsen- Anhalt besonders lobenswert zu erwähnen der Tierschutz Halle e.V. sowie die Tierschutzkollegen vom Tierheim Quedlinburg, auch dort hat das Wohl der Tiere Priorität.

 

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